Heilmittel

Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

  • Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster,
  • Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen,
  • Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik,
  • Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer,
  • Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschl. Gelenkschutz,
  • Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen,
  • Narbenabhärtung,
  • Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
  • Schmerzlinderung,
  • Erlernen von Ersatzfunktionen,
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.

Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

  • Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
  • Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen,
  • Verbesserung der Körperwahrnehmung,
  • Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen,
  • Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion,
  • Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen,
  • Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und der zwischenmenschlichen Beziehungen,
  • Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
  • Verbesserung der Mund- und Essmotorik,
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.

Ein Hirnleistungstraining / eine neuropsychologisch orientierte Behandlung, dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

  • Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung,
  • Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen. Die neuropsychologisch orientierte Behandlung wird ausschließlich als Einzeltherapieverordnet.
  • Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
  • Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung,
  • Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung,
  • Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung,
  • Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung,
  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und lnteraktionsfähigkeit,
  • Verbesserung der kognitiven Funktionen,
  • Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens,
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten.

Thermische Anwendungen

Wärme- und Kältetherapie sind zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heimlmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient.

Sprechen Sie uns einfach an, ob eine Verordnung dieses Heilmittels bei Ihrer Erkrankung Sinn macht.

Da uns fixe Kosten für die Gehälter der Mitarbeiter, Miete, Energie usw. auch für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung im §615 BGB in Rechnung stellen. Diese Regelung erkennen Sie bei Ihrer Anmeldung in unserer Praxis durch Ihre Unterschrift als verbindlich an. Es ist nicht möglich, ausgefallene Termine mit den Krankenkassen abzurechnen; dies wird von den Krankenkassen als Betrug bewertet.

Beispiel: Sie haben einen Termin für Allgemeine Krankengymnastik mit uns für Dienstag, 09.00 Uhr vereinbart. Am Tag davor erfahren Sie um 16.30 Uhr, dass Sie einen wichtigen Kundentermin am Dienstag um 09.00 Uhr wahrnehmen müssen. Sie rufen uns an, um den Termin für Dienstag Morgen abzusagen. Wir können den Termin jedoch nicht mehr anderweitig vergeben und stellen Ihnen den ausgefallenen Termin mit dem Tarifbetrag der Krankenkasse in Rechnung.