Selbzahlerangebote

Hier finden Sie unsere sonstigen Angebote:

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler Lesitungen bei uns in Anspruch nehmen. Darunter zählen: 

  • Patientenschulungen zu verschiedenen Krankheitsbildern
  • Reitpädagogische Angebote 
  • Heilmassagen
  • Befundungen der Heilpraktika aus der Ergo- und Physhiotherapie 
  • Kinesiotaping 
  • Kauf von Sportmaterialien zum Eigengebrauch

 

Die Kosten der jeweiligen Leistungen erfragen Sie bitte vorab vor Ort oder telefonisch.

Privatversicherte

Hier finden Sie nützliche Hinweise und Anmerkunge für privatversichterte Patienten.

Zwischen Therapiepraxis und Privatpatient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB): Der Heilmittelerbringer verpflichtet sich darin seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die PKV zu zahlen.

Der Privatpatient hat mit seiner privaten Krankenversicherung einen Vertag abgeschlossen, auf Grund dessen die Heilmittelkosten übernommen werden. Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen zur Kostenerstattung der erbrachten Leistungen durch die private Krankenkasse sind:

1. Eine ärztliche Verordnung, aus der die Indikation zur Heilmitteltherapie ersichtlich wird und

2. die Leistungserbringung durch einen Therapeuten, der gem. Gesetz eine entsprechende Berufsbezeichnung führen darf.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung existieren durchweg einheitliche Behandlungsbeschreibungen und einheitliche Tarifverträge. Da diese für die Mehrheit der von uns durchgeführten Behandlungen rechtsbindende Wirkung haben, können sie zumindest als weitere Vergleichsmöglichkeit herangezogen werden. Allein im vergangene Jahr wurden die Sätze für Heilmittelerbringer fast um 30% erhöht.

Für Privatpatienten existiert das Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge, die jedoch lediglich hinsichtlich des jeweiligen Erstattungsverhältnisses zwischen dem Beihilfeberechtigten und dessen Dienstherrn von Bedeutung sind. Zieht man in Betracht, dass die Beihilfesätze, nachdem sie über neun Jahre auf dem Stand von 1992 eingefroren waren, nicht einmal an die laufende Inflation angepasst wurden, wird offenkundig, welchen Stellenwert diese bei der Ermittlung eines angemessenen Honorars wohl haben können. Als Praxis sind wir nicht verpflichtet die Beihilfesätze als Preise anzunehmen. Unsere Preisen richten sich nach betriebswirtschaftlicher Kalkulation mit Hinblick auf Therapeutenleistung und Aufwand um die Therapie selbst.

Da für den Bereich der privatversicherten Patienten keine einheitlichen Tarifverträge existieren, hat sich innerhalb der Heilberufe bislang die Verfahrensweise bewährt, aktive therapeutische Maßnahmen mit dem 1,8 bis 2,3-fachen VdAK-Satz zu berechnen. Diese Vorgehensweise wurde von mehreren Gerichten in der ersten und zweiten Instanz bestätigt.

Natürlich vergessen auch einige Privatversicherte, dass sie u.U. in jungen Jahren aus Kostengründen eine Police ohne vollständigen Erstattungsanspruch abgeschlossen haben. Dies trifft besonders bei beihilfeberechtigten Patienten zu. Im Krankheitsfall könnte sich diese vermeintliche Einsparung jedoch schnell ins Gegenteil verkehren.

Von einzelnen Versicherungen wird gern die Bereitschaft signalisiert, Rechnungen bis zur Höhe des ortsüblichen Satzes voll zu übernehmen. Im gleichen Atemzug präsentieren diese Gesellschaften ihren Kunden den Beihilfesatz als ortsüblich. Dabei bleiben sie jedoch den Nachweis schuldig, wie sie diese „Ortsüblichkeit“ ermittelt haben wollen. Tatsächlich liegt der durchschnittliche Honorarsatz für die Region unserer Praxis zwischen dem 1,8 und 2,3-fachen VdAK-Satz.
Das Argument der Versicherungsgesellschaft, dass die Beihilfesätze (diese entsprechen etwa dem 1,3-fachen VdAK-Satz) für unsere Region als ortsüblich zu betrachten sind, ist daher bei näherer Betrachtung nicht stichhaltig und auch juristisch nicht haltbar.

Im Prinzip nein. Es wird in der Praxis jedoch oft zwischen freiwillig privatversicherten Patienten und privatversicherten Angehörigen des öffentlichen Dienstes differenziert. Letztere haben einerseits Anspruch auf Leistungserstattung durch eine Beihilfestelle und andererseits die Möglichkeit, mittels einer zusätzlichen Privatversicherung das Risiko erhöhter Eigenanteile an ihren Gesundheitsaufwendungen abzudecken. Die von der Beihilfestelle erstatteten Beträge stellen also nur einen Teilbetrag der Summe dar, welcher Privatpatienten des öffentlichen Dienstes erstattet wird. Beamte ohne jegliche Zusatzversicherung müssen demnach mit nicht unerheblichen Eigenanteilen an ihren Behandlungskosten rechnen, wenn ihr Therapeut nicht zu einem Verzicht auf einen großen Teil des ihm zustehenden Honorars bereit sein sollte.

Mann unterstellt jedoch, dass diejenigen Beamten, welche keine zusätzliche Privatversicherung abgeschlossen haben, Rücklagen für entsprechende Fälle gebildet haben, da sie über mögliche Risiken ihrer Unterversicherung informiert sein dürften.

Das Risiko einer derartigen Eigenbeteiligung trägt der freiwillig privatversicherte Patient nicht, sofern er nicht bewusst eine Police mit sehr hoher Eigenbeteiligung abgeschlossen hat. Da ihm, im Vergleich zu einem Beamten mit vergleichbarem Einkommen, erheblich höhere Versicherungsbeiträge berechnet werden, darf er erforderlichenfalls auf eine volle Kostenerstattung für seine diesbezüglichen Aufwendungen im Rahmen angemessener Honorarforderungen vertrauen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben wir zu Beginn der Behandlung ein Schreiben mitgegeben, aus dem Sie ersehen konnten, dass wir die Möglichkeit zur Berechnung des 2,3-fachen VdAK-Satzes nicht ausschöpfen. Eine aktuelle Preisliste finden Sie stets an der Rezeption der Praxis. Sie erhalten vor jedem begonnenen Rezept eine Honorarvereinbarung, in der wir unsere Preise transparent kommunizieren.

Es sollte schließlich gerade im Interesse der Versicherer sein, dass ihren Kunden jede nur denkbare Therapieoptimierung offen steht, um die Rahmenbedingungen für eine möglichst rasche Wiederherstellung der Gesundheit zu schaffen.

Vielen Dank für ihr Verständnis